
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Schloss Ribbeck GmbH
Theodor-Fontane-Straße 10
14641 Nauen OT Ribbeck
Brandenburg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Historisches Schloss und eine Kultur- und Begegnungsstätte mit Restaurant und Museum.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die Erklärung soll für folgende Dienstleistungen gelten: Veranstaltungen, Restaurant und Museum . Alle Dienstleistung werden im und um das Schloss Ribbeck angeboten.
Die Schloss Ribbeck GmbH ist bestrebt, ihre Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für sämtliche analogen und digitalen Angebote, Dienstleistungen sowie Räumlichkeiten der Schloss Ribbeck GmbH, insbesondere im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Führungen, Gastronomieangeboten und touristischen Dienstleistungen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Unsere Angebote sind derzeit teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu unseren Dienstleistungen zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Angebote sind derzeit teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu unseren Dienstleistungen zu ermöglichen.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Wir setzen unter anderem folgende Maßnahmen um:
Zugängliche Veranstaltungsräume: Unsere Veranstaltungsräume sind stufenlos erreichbar. Türbreiten entsprechen den Anforderungen für Rollstuhlfahrer*innen.
Barrierearme Sanitäranlagen: Es stehen barrierefreie Toiletten zur Verfügung.
Informationen in leichter Sprache: Auf Anfrage stellen wir Veranstaltungsinformationen und Angebote in leichter Sprache bereit.
Digitale Barrierefreiheit: Unsere Website wird regelmäßig auf Barrierefreiheit geprüft und nach den Standards der WCAG 2.1 (Level AA) angepasst.
Hilfestellung durch Personal: Unsere Mitarbeitenden sind im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen geschult und stehen unterstützend zur Seite.
Induktionsschleifen: Für hörgeschädigte Personen bieten wir auf Anfrage mobile Hörunterstützungssysteme an.
Geplante Maßnahmen
Erweiterung der Website auf vollständige WCAG-Konformität bis Ende 2025
Ausbau des Angebots an Führungen in Gebärdensprache
Entwicklung eines digitalen Buchungssystems mit barrierearmer Benutzerführung
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 04.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 28.05.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Schloss Ribbeck GmbH
Ribbeckstraße 6
14641 Nauen / OT Ribbeck
E-Mail: info@schlossribbeck.de
Telefon: +49 (0) 33237 85 90 0
Link zur Website: https://www.schlossribbeck.de/
Kontakt
Schloss Ribbeck GmbH
Theodor-Fontane-Straße 10
14641 Nauen OT Ribbeck
+49 (0)33 237- 8590-0 Empfang
+49 (0)33 237- 8590-15 Restaurant
E-Mail: info@schlossribbeck.de
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Öffnungszeiten
Museum und Shop:
Mittwoch bis Sonntag: 10 - 16 Uhr
letzter Einlass im Museum: 15:30 Uhr
Restaurant:
Mittwoch, Donnerstag, Sonntag: 12 - 16 Uhr
Freitag und Samstag: 12:00 - 21:00 Uhr
Ausnahmen:
Heiligabend, Neujahr und bei geschlossenen Gesellschaften.